Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Selsingen
Asyl- / Flüchtlingsangelegenheiten
Hauptstr. 30
27446 Selsingen
Telefon: 04284 9307-409
Telefax: 04284 9307-555
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­sel­sin­gen.de

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Heiligabend und Silvester geschlossen


Parkmöglichkeiten:
Kostenfrei vorhanden

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in ihren Heimatländern kommen viele Menschen auch zu uns. Der Wunsch, den Geflüchteten zu helfen, ist in der Bevölkerung groß.

Die Hilfe kann beispielswiese in nachfolgenden Tätigkeitsfeldern erfolgen:

  • Begleitung und Unterstützung beim Spracherwerb
  • Hilfe bei Behördengängen und Schriftverkehr
  • Hilfestellung bei allgemeinen Fragen wie Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Mülltrennung etc.
  • Kleiderkammer
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Spiele- und Bastelangebote für Kinder
  • Freizeitangebote aller Art

Ein Ratgeber für Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei herausgegeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt, den Wohlfahrtsverbänden, den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sowie den Koordinierungstellen bei der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. und der LAGFA Niedersachsen e. V. für Fortbildungen und Entlastende Gespräche.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen zum Engagement für Geflüchtete und zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des FreiwilligenServers Niedersachsen.

zurück