Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Ansprechpartner/in
Landkreis Rotenburg (Wümme) | |
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: info@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. |
Allgemeine Informationen
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.