Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten oder mit Hunden züchten oder handeln wollen, müssen Sie rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.
Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung bzw. Vorlage vollständiger Unterlagen dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.