Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
Standesamt | |
Hauptstr. 30 27446 Selsingen Telefon: 04284 9307-404 Telefax: 04284 9307-444 E-Mail: standesamt@selsingen.deHomepage: https://www.selsingen.de | Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- :70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - :15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - :7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.