Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungsamt
Hauptstr. 30
27446 Selsingen
Telefon: 04284 9307-401
Telefax: 04284 9307-555
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­sel­sin­gen.de

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Heiligabend und Silvester geschlossen


Parkmöglichkeiten:
Kostenfrei vorhanden

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.

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