Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Ansprechpartner/in
Pass-/Ausweisangelegenheiten, Meldeamt | |
Hauptstr. 30 27446 Selsingen Telefon: 04284 9307-403 Telefax: 04284 9307-555 E-Mail: meldebehoerde@selsingen.deHomepage: https://www.selsingen.de | Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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