Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

zuklappenAnsprechpartner/in
Pass-/Ausweisangelegenheiten, Meldeamt
Hauptstr. 30
27446 Selsingen
Telefon: 04284 9307-403
Telefax: 04284 9307-555
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­sel­sin­gen.de

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
Heiligabend und Silvester geschlossen


Parkmöglichkeiten:
Kostenfrei vorhanden

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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